vorzeitige Auflösung
Bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages wird das Sparguthaben abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und die Verwaltungskostenpauschale angelastet. Die Höhe dieser Gebühr
finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bausparkasse. Wird ein Bausparvertrag wegen der Schaffung von neuem Wohnraum vorzeitig aufgelöst, wird die Bausparprämie nicht
rückverrechnet. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
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