Verkehrshaftungsversicherung

Als Frachtführer im Straßengüterverkehr befassen Sie sich mit der Beförderung von Gütern aller Art und sind vielfältigen Risiken ausgesetzt.
Gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Sie als Unternehmer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die
die gesetzliche Haftung wegen Güterschäden und Verspätungsschäden während Beförderungen, bei denen der Be- und Entladeort im Inland liegt, beinhaltet.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen gegen Ansprüche aus Verkehrsverträgen.
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