Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Bild Wenn schlechter Rat ein Vermögen kostet. Selbstständige und Freiberufler müssen Vermögensschäden, die sie ihren Kunden zufügen, aus eigener Tasche zahlen.
Wenn Ihrem Mandanten finanzielle Nachteile entstehen, Ihnen ein folgenschwerer Planungsfehler unterläuft oder Sie einen falschen Rat erteilen. Deshalb ist die Absicherung gegen Vermögensschäden für Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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