Werkverkehrsversicherung

Versichert sind Werkverkehr-Transporte im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Versicherungsschutz besteht für Transporte von Waren, Arbeitsmitteln ...
Versichert sind Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen, Brand, Explosion, Raub und räuberische Erpressung, Diebstahl mit dem ganzen Fahrzeug
und Einbruchdiebstahl unter bestimmten Voraussetzungen, Unfälle beim Be- und Entladen von Handelsgütern und anderen Gütern, die nicht zum ständigen Gebrauch durch den
Versicherungsnehmer bestimmt sind.
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